1. EINLEITUNG
Geglättete und gefilzte Putzoberflächen werden im Innenbereich sehr häufig ausgeschrieben und ausgeführt. Sie dienen als Untergrund für Anstriche/ Beschichtungen oder Wandbekleidungen.(In der Schweiz wird eine geglättete Putzoberfläche als Weissputz bzw. Einschichtweissputz bezeichnet.)
Oftmals sind die vom Auftraggeber gewünschten abgezogenen, geglätteten oder gefilzten Putzoberflächen sowie die geforderten Ebenheitstoleranzen in den Leistungs- verzeichnissen nicht ausreichend beschrieben. Beispielsweise werden verwendet. Mit solchen Begriffen wird nicht exakt beschrieben, welche Oberflächengüte bzw. Oberflächenqualität der Auftraggeber letztendlich erwartet.
In der Praxis werden häufig für unterschiedliche Eigenschaften, subjektiv Maßstäbe angesetzt, die sich neben der Ebenheit vor allem an optischen Merkmalen, z. B. Streiflicht zur Putzoberfläche, orientieren.
Die handwerklichen Grenzen der Ausführungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Qualitätsstufen und die Zeitabfolgesind in der Planung zu berücksichtigen.
Dieses Merkblatt gibt Hilfestellungen zur Ausschreibung, Verarbeitung und Beurteilung von Putzoberflächen im Innenbereich.
2. VORBEREITUNG UND VORBEHANDLUNG DES PUTZGRUNDES
Die Putzgrundvorbereitung und -vorbehandlung haben wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Oberfläche. Unter anderem sind deshalb z.B. Schlitze, Fehlstellen, größere Fugen vor dem Verputzen mit geeignetem Mörtel zu schließen. Diese, vor dem Verputzen durchzuführenden Maßnahmen des Verschließens von Schlitzen, Aussparungen, Fehlstellen im Mauerwerk, Beton oder Gips-Wandbauplatten sowie Auftragen von Haftbrücken oder Aufbrennsperren (Grundierungen) als Untergrundvorbehandlung u. ä. sind besonders zu vergütende Leistungen [1], [2]. Eventuell notwendige Standzeiten sind zu beachten.
3. ABGEZOGENE PUTZE
Qualitätsstufe "Q1"
3.1 Einfache Putze, Qualitätsstufe 1 (Q1)
Für Oberflächen von Putzen an die keine Anforderungen (z. B. Optik, Ebenheit) gestellt werden, ist eine geschlossene Putzfläche (Bestich, Rapputz) ausreichend.
Bei einlagigen Putzen sind vereinzelte Schwindrisse oder geringer Fugen- einfall bei inhomogenem Putzgrund nicht ganz auszuschließen.
Qualitätsstufe "Q2"
3.2 Abgezogene Putze, Qualitätsstufe 2 (Q2 - abgezogen), [Standard]
Für Oberflächen von Putzen / Unterputzen, an die keine optischen Anforderungen, aber Standardan-forderungen an die Ebenheit [2], [3], [4] gestellt und vertraglich vereinbart werden, ist ein abgezogener Putz ausreichend.
Diese Oberfläche ist geeignet z. B. für:
· Dekorative Oberputze > 2,0 mm
· Wandbeläge aus Keramik, Natur- und
Kunststein, etc.
Abgezogene Putze sind einlagig oder auch mehrlagig auf ggf. vorbehandeltem Untergrund auszuführen. Eine ebene Putzoberfläche wird nach dem Putzauftrag durch Abziehen und Ausrichten des Putzes erreicht. Als Untergrund für Fliesen-, Natursteinbeläge u. ä., darf die Oberfläche nicht verdichtet, z. B. gefilzt oder geglättet, werden.
Qualitätsstufe "Q3"
3.3 Eben abgezogene Putze, Qualitätsstufe 3 (Q3 - abgezogen)
Für Oberflächen von Putzen / Unterputzen), an die keine optischen Anforderungen, aber erhöhte Anforderungen an die Ebenheit [2], [3], [4] gestellt und vertraglich vereinbart werden, ist ein eben abgezogener Putz notwendig.
Diese Oberfläche ist geeignet z. B. für:
· Dekorative Oberputze > 2,0 mm
· Wandbeläge aus Keramik, Natur- und
Kunststein, etc.
Zur Erzielung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit sind Unterputzprofile oder Putzleisten einzusetzen. Das Anbringen von Unterputzprofilen oder Putzleisten ist eine besonders zu vergütende Leistung [1], [2]. Zur Verwendung von Profilen siehe [5].
Als Untergrund für Fliesen-, Natursteinbeläge u. ä., darf die Oberfläche nicht verdichtet, z. B. gefilzt oder geglättet, werden.
* Für feinere dekorative Oberputze siehe
Abschnitte 4.1 und 4.24.
4. GEGLÄTTETE PUTZE
Qualitätsstufe "Q2"
4.1 Geglättete Putze, Qualitätsstufe 2 (Q2 - geglättet), [Standard]
Diese Oberfläche entspricht der Standardqualität und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen.
Putzoberflächen der Qualitätsstufe 2 sind geeignet für:
•Dekorative Oberputze > 1,0 mm
•mittel- bis grobstrukturierte
Wandbekleidungen, z. B. Raufasertapen
(Körnung RM oder RG nach DIN 6742)
•matte, gefüllte Anstriche / Beschichtungen (z.B. Disper- sionsanstrich), die mit grober Lammfell- oder Strukturrolle aufgetragen werden.
Wird die Qualitätsstufe 2 (geglätteter Putz) gewählt, sind vereinzelte Abzeichnungen, wie z. B. Traufelstriche, nicht auszuschließen und als normal anzusehen.
Schattenfreiheit bei Streiflicht kann mit dieser Ausführung nicht erreicht werden. Geglättete Putze können ein- oder zweilagig auf ggf. vorbehandeltem Putzgrund ausgeführt werden.
4.1.1 Einlagige Ausführung (Q2 - geglättet)
Einlagig geglättete Putze werden vorzugsweise als Gipsputze oder gipshaltige Putze auf ggf. vorbehandeltem Putzgrund ausgeführt.
Ein standardmäßig geglätteter Gips-putz wird wie folgt ausgeführt:
Nach dem Putzauftrag erfolgen das Abziehen und das Ausrichten des Putzes. Zusätzlich erfolgt das Filzen des Putzes; die so aufgeschlämmte Fläche wird anschließend geglättet.
4.1.2 Zweilagige Ausführung (Q2 - geglättet)
Auf einen planeben, rau abgezogenen, abgebundenen Unterputz aus Gips-, Gipskalk-, Kalkgips-, Kalk- oder Kalkzementputz kann, ggf. nach Vorbehandlung, zum Glätten eine geeignete Putzglätte aufgetragen werden.
Qualitätsstufe "Q3"
4.2 Geglättete Putze, Qualitätsstufe 3 (Q3 - geglättet)
Die Qualitätsstufe 3 entspricht erhöhten Anforderungen an die Putzoberfläche und ist durch zusätzliche, über die Standardqualität (Q2 - geglättet) hinausgehende, Maßnahmen zu erreichen.
Putzoberflächen der Qualitätsstufe Q3 - geglättet sind geeignet für:
· Dekorative Oberputze < 1,0 mm
· fein strukturiert Wandbekleidungen
· matte, fein strukturierte Anstriche
/Beschichtungen.
Die Qualitätsstufe 3 beinhaltet alle Ausführungen der Qualitätsstufe 2. Zusätzlich wird in einem weiteren Arbeitsgang die Putzoberfläche entweder mit einem Glättgang (Wasserglätte) oder mit einem Glättputzauftrag überarbeitet.
Bearbeitungsspuren, wie z. B. Traufelstriche, werden weitgehend vermieden. Auch bei der Qualitätsstufe 3 sind bei Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht ganz auszuschließen. Grad und Umfang solcher Abzeichnungen sind gegenüber dem Standart Q2 - geglättet geringer.
Es gilt hier die allgemeine anerkannte Regel der Oberflächenbeschaffenheit: 90% bleibt bei der ausführenden Putzerfirma und 10% bei der ausführenden Malerfirma!
ERLÄUTERUNG! Sprich: 10% der Oberfläche ist in jedem Fall zu überarbeiten > entspricht bei 100 m² = 10 m² Fläche ist vom Maler nachzubehandeln.
Qualitätsstufe "Q4"
4.3 Geglättete Putze, Qualitätsstufe 4 (Q4 - geglättet)
Die Qualitätsstufe 4 entspricht höchsten Anforderungen an die Putzoberfläche und ist durch zusätzliche, über Q3 - geglättet hinausgehende, Maßnahmen zu erreichen.
Der Putz muss erhöhten Anforderungen an die Ebenheit entsprechen. Zum Erreichen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit sind im allgemeinen Unterputzprofile oder Putzleisten einzusetzen. Ggf. sind diese nach dem Auftrag des Unterputzes zu entfernen und materialgleich zu ersetzen. Das
Anbringen von Unterputzprofilen oder Putzleisten ist eine besonders zu vergütende Leistung [1]. Zur Verwendung von Profilen siehe [5].
Putzoberflächen der Qualitätsstufe Q 4 - geglättet, sind geeignet für glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz, z. B.:
· Metall, Vinyl- oder Seidentapeten
· Lasuren oder Anstriche /
Beschichtungen bis zum mittlerenGlanz
· Spachtel- und Glättetechniken.
Die Qualitätsstufe 4 beinhaltet alle Ausführ-ungen der Qualitätsstufe 3 sowie zusätzlich ein vollflächiges Überarbeiten der Oberfläche mit einem geeigneten Spachtel- oder Glätt-putzmaterial.
Eine Oberflächenbehandlung der Qualitätsstufe 4, die sehr hohe Anforderungen erfüllt, minimiert die Möglichkeit von Abzeichnungen. Soweit Lichteinwirkungen (z.B. Streiflicht)
das Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte, z.B. wechselnde Schattierung der Oberfläche, weitgehend vermieden. Sielassen sich nicht völlig ausschließen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können.
Grundsätzlich müssen die Beleuchtungs- verhältnisse, wie sie bei der späteren Nutzung vorgesehen sind, bekannt sein.
Zweckmäßigerweise sollen sie bereits zum Verputzzeitpunkt vorhanden sein.
Darüber hinaus sind die handwerklichen Grenzen der Ausführung vor Ort zu beachten. Putzflächen, die auch bei
Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind handwerklich nicht ausführbar.
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass in Verbindung mit Beschichtungs- und Klebearbeiten weitere Maßnahmen
(z. B. mehrmaliges Spachteln und Schleifen) zur Vorbereitung der Oberfläche für die Schlussbeschichtung notwendig sind, z. B. für:
· glänzende Beschichtungen
· Lackierungen
· Lacktapeten.
5. GEFILZTE PUTZE
Filzputze können ein- oder zweilagig auf ggf. vorbehandeltemPutzgrund ausgeführt werden. Je nach Material und Bearbeitung können unterschiedliche Qualitätsstufen erreicht werden.
Putze der Qualitätsstufe 1 sind in Abschnitt 3.1 behandelt.
Qualitätsstufe "Q2"
5.1 Gefilzte oder abgeriebene Putze, Qualitätsstufe 2 (Q 2 - gefilzt oder Q 2 - abgerieben) [Standard]
Diese Oberfläche entspricht der Standard- qualität und genügt den üblichen Anforder-ungen an Wand- und Deckenflächen.
Gefilzte oder abgeriebene Putzoberflächen der Qualitätsstufe 2 sind geeignet für:
· matte, nicht strukturierte Anstriche/
Beschichtungen.
Abgeriebene Putzoberflächen der Qualitätsstufe 2 sind auch geeignet für:
· grobstrukturierte Wandbekleidungen, z. B.
Raufasertapeten (Körnung RG nach DIN
6742)
Einlagiger Filzputz (Gipskalk-, Kalkgips-, Kalkzement- oder Zementputz) wird wie folgt ausgeführt:
Nach dem Putzauftrag, dem Abziehen sowie dem Ausrichten des Putzes erfolgt das Filzen.
Einlagig abgeriebener Putz (Kalk- und Kalk-Zementputz) wird wie folgt ausgeführt:
Nach dem Putzauftrag, dem Abziehen sowie dem Ausrichten des Putzes erfolgt das abreiben.
Bei dieser Qualitätsstufe sind vereinzelte Abzeichnungen, wie z. B. strukturlose Stellen, Bearbeitungsspuren, kleinere Unebenheiten,
Kornanhäufungen nicht auszuschließen. Schattenfreiheit bei Streiflicht kann mit dieser Ausführung nicht erreicht werden. Leicht unterschiedliche Putzstrukturen sind trotz Grundierungen oder Aufbrennsperren nicht zu vermeiden.
Bei einlagigen Putzen sind vereinzelte Schwind-risse oder geringer Fugeneinfall bei inhomo-genem Putzgrund nicht ganz auszuschließen.
Qualitätsstufe "Q3"
5.2 Gefilzte Putze, Qualitätsstufe 3 (Q 3 - gefilzt)
Diese Oberfläche entspricht einer höheren Anforderung als die Standartqualität Q 2 - gefilzt.
Putzoberflächen der Qualitätsstufe 3 sind geeignet für:
· matte, nicht strukturierte Anstriche/
Beschichtungen.
Filzputz (Gipskalkputz, Kalkgipsputz, Kalkputz, Kalkzementputzoder Zementputz) wird wie folgt ausgeführt:
Nach dem Putzauftrag, dem Abziehen erfolgt das Ausrichtendes Putzes.
Bei gipshaltigen Putzen erfolgt die Oberflächen- strukturierung üblicherweise durch Vor- und Nachfilzen.
Bei Kalk-, Kalkzement- und Zementputzen wird im Allgemeinen eine zweite Putzlage auf den Unterputz aufgezogen und gefilzt.
Wird die Qualitätsstufe 3 gewählt, muss die Filzstruktur im jweiligen Strukturbild gleich- mäßig sein. Kornanhäufungenoder strukturlose Stellen sind nur vereinzelt zulässig. DerGesamteindruck der Filzputz-Oberfläche darf nicht gestört sein. Schattenbildung bei Streiflicht kann mit dieser Ausführung nicht völlig ausgeschlossen werden.
Q4
5.3 Gefilzte Putze, Qualitätsstufe 4 (Q 4 - gefilzt)
Die Qualitätsstufe 4 entspricht höchsten Anforderungen an die gefilzte Putzoberfläche und ist nur durch zusätzliche, über Q 3 hinausgehende, Maßnahmen zu erreichen.
Qualitätsstufe 4 wird nur durch Aufbringen einer zusätzlichen Lage aus Dekor-Filzputz, ggf. mit Anstrich/Beschichtung, erreicht. Der Unterputz muss mindestens der Qualitätsstufe 3 von eben abgezogenen Putzen und erhöhten Anforderungen an die Ebenheit entsprechen.
Zum Erreichen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit sind im Allgemeinen Unterputzprofile oder Putzleisten einzusetzen. Gegebenenfalls sind diese nach dem Auftrag des Unterputzes
zu entfernen und materialgleich zu ersetzen. Das Anbringen von Unterputzprofilen oder Putzleisten ist eine besonders zu vergütende Leistung [1], [2]. Zur Verwendung von Profilen siehe [5].
Wird die Qualitätsstufe 4 gewählt, muss die Filzstruktur im jeweiligen Strukturbild absolut gleichmäßig sein.Kornanhäufungen oder strukturlose Stellen sind nicht zulässig. Der Gesamteindruck der Putzoberfläche muss homogen sein.
Eine Oberflächenbehandlung der Qualitätsstufe 4, die sehr hohe Anforderungen erfüllt, minimiert die Möglichkeit von Abzeichnungen. Soweit Lichteinwirkungen (z.B. Streiflicht)
das Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte, z. B. wechselnde Schattierung der Oberfläche, weitgehend vermieden. Sielassen sich nicht völlig ausschließen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können.
Grundsätzlich müssen die Beleuchtungs-verhältnisse, wie sie bei der späteren Nutzung vorgesehen sind, bekannt sein. Zweckmäßigerweise sollen sie bereits zum Verputzzeitpunkt
vorhanden sein.
Darüber hinaus sind die handwerklichen Gren-zen der Ausführung vor Ort zu beachten. Putzflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind handwerklich nicht ausführbar.
Wir empfehlen auch bei der Oberflächenqulitätsstufe "Q3" immer noch zusätzlich einen Malerflies als Untergrund der Farbanstriche, um eine glatte gleichmässigen Obergrund bei den auszuführenden ;Malerarbeiten zu erhalten!
MASSTOLERANZEN
Die Einhaltung von Toleranzen nach DIN 18201 Nr. 6.1 [6] bzw. SIA Empf. 242/1, Art. 5 81 und 5 82 [2] bzw. SIA 414/10 [3], ist nur zu prüfen, wenn es erforderlich ist.
Damit wird ausgesagt, dass die Maßtoleranz nur dort zu kontrollieren ist, wo dies aufgrund von Anforderungen sinnvoll oder notwendig erscheint. Damit sind Bauteile, deren Maßabweichungen die technische Funktion oder die optische Gestaltung des Bauwerks nicht beeinträchtigen, nicht zwangsläufig mangelhaft und sollen kein Anlass von Auseinandersetzungen sein, nur weil die Genauigkeit nicht ganz der Norm entspricht (siehe auch [3], [7] und [8]). Werden erhöhte Anforderungen an die Ebenheit von Flächen gestellt, so ist dies im Leistungsverzeichnis auszuschreiben und besonders zu vereinbaren.
Sind keine Vereinbarungen zu den Ebenheitstoleranzen getroffen, gelten nach [1] und [2] die Standardanforderungen (siehe auch [3], [7] und [8]).
In Verbindung mit der Qualitätsstufe 3 sollten Ebenheitstoleranzenmit erhöhten Anforderungen vertraglich vereinbart werden.
In Verbindung mit der Qualitätsstufe 4 müssen Ebenheitstoleranzen mit erhöhten Anforderungen vertraglich vereinbart werden.
Unabhängig von den geforderten Ebenheitstoleranzen sind bei stark unebenen Putzgründen, bei denen stellenweise eine Putzdicke von mehr als 20 mm notwendig ist, Unterputzprofile einzubauen. Ggf. sind diese nach dem Auftrag des Unterputzes zu entfernen und materialgleich zu ersetzen. Das Anbringen von Unterputzprofilen oder Putzleisten ist eine besonders zu vergütende Leistung. Zur Verwendung von Profilen siehe [5].
Entsprechend den Qualitätsstufen sind die gewünschten Putzoberflächen (geglättet, gefilzt, gerieben, abgezogen) bzw. die Oberflächen- güte (Q1, Q2, Q3, Q4), erforderlichenfalls auch die Art und Ausführung, festzulegen und vertraglich zu vereinbaren.
Die Qualitätsstufe muss - bei Q2 bis Q4 - immer zusammen mit der Ausführungsart der Herstellung der Putzoberfläche (geglättet oder gefilzt oder abgerieben oder abgezogen) genannt werden, zum Beispiel: "Q2 - geglättet":
Zusätzlich sind die nachfolgenden Wandbekleidungen oder Anstriche / Beschichtungen explizit zu nennen. Eine allgemeine Benennung ist unzureichend!
Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Oberflächenqualität enthalten, so gilt stets Qualitätsstufe 2 (Q2)als vereinbart.
Ein Leistungsverzeichnis, das zur Beschreibung der gewünschten PUtzoberfläche Begriffe wie "malerfertig, streichfertig, oberflächenfertig, tapezierfertig, streiflichtfrei" o.ä. enthält, isz absolut ungeeignet, um die zu erbringende Leistung zu beschreiben. Es widerspricht der VOB/A (§9 Beschreibung der Leistung) [9] bzw. der CRB [10] wonach die Beschreibung eindeutig und erschöpfend zu erfolgen hat.
Die in diesem Merkblatt beschriebenen Qualitätsstufen (Q1, Q2, Q3 und Q4) dienen als Beispiele für die Beschreibung unterschiedlicher Eignungsqualitäten geglätteter, gefilzter, abgeriebener oder abgezogener Putzoberfläche für nachfolgende Putze, Beschichtungen oder Beläge.
Im Einzelfall sind bei der Planung und Ausschreibung die speziellen Eigenschaften der vorgesehenen Schlussbeschichtung und das Erscheinungsbild im Nutzungszustand zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls sind Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (z.B. Q2 - geglättet für Lasuren oder Anstriche/Beschichtungen bis zum mittleren Glanz) anzumelden und ein Nachtrag zu vereinbaren!
Auf eine auszureichende Belüftung der Räume nach dem Verputzen ist zu achten. Es ist sicherzustellen, dass keine Kondensatbildungen an der Putzoberfläche entstehen können.
Durch Wärmebrücken im Bereich der Randzonen der Betondecken infolge (noch) fehlender Wärmedämmung im Bereich der Deckenstirnseiten, entstehen, bei kalter Witterung, Kondensatbildung oder Frostschäden an der Putzoberfläche. Zum VErputzen bei tiefen Temperaturen siehe [11].
Ein auf den Untergrund und die spätere Beschichtung/Wandbekleidung abgestimmter Grundbeschichtungsstoff (z.B. Grundierung) ist vom Nachfolgewerk aufzubringen [12], [13], [14].